1. Allgemeines:

Für Verhandlungen und Abschlüsse mit uns gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Unsere Angebote einschließlich Preise erfolgen freibleibend. Auftrgäge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder Lieferung erfolgt ist. Mündliche Erklärungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ein Abschluß bzw. Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinem übrigen Inhalt verbindlich.

2. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen:

Die Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen. Ein Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist nur Wiederverkäufern im ordnungsmäßígen Geschäftsgang gegen Barzahlung, sonst nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts gestattet; sonstige Verfügungen, insbesonere Sicherungsübereignung und Verpfändung sind nicht zulässig. Der Besteller tritt schon jetzt seine künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegenüber dem Drittabnehmer bis zur Höhe unserer Gesamtforderung an uns ab. Er ist zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf entstehenden, an uns abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf berechtigt, er verpflichtet sich, uns die Namen der Drittabnehmer und die Höhe der Forderungen auf Verlangen bekanntzugeben. Verlust, Beschädigung, Pfändung oder andere Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändungen der an uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware unter übersendung des Pfändungsprotokolls und im Falle der Pfändung der abgetretenen Forderungen unter übersendung des Pfändungs- und überweisungsbeschlusses. Etwaige uns durch Interventionen entstehende Kosten hat der Besteller zu erstatten. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindert, sind wor ohne weiteres berechtigt, sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware oder sofortige Bezahlung zu verlangen, ferner nach unserer Wahl für uns noch zu liefernde Ware Sicherzustellen oder Vorauszahlung.

3. Zahlung:

Zahlungen sind innerhalb einer Zahlungsfrist von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 tagen netto zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir - vorbehaltlich weiterer Rechte und Ansprüche - berechtigt. Verzugszinsen von jährlich 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sofern von uns Schecks oder Wechsel angenommen werden, erfolgt die Hereinnahme nur zahlungshalber. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. Diskontspesen sind uns zu vergüten. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung oder bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtliche Forderungen, auch wenn sie gestundet oder wenn Ratenzahlungen vereinbart sind, sofort fällig, wir sind in diesen Fällen auch befugt, zahlungshalber angenommene Wechsel oder Schecks zurückzugeben und auf die orsprüngliche Forderung zurückzugreifen. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferfristen, Nichtabnahme:

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich betsätigt sind. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb einer schriftlichen vereinbarten Frist, ist der Besteller zum Rücktritt erst berechtigt, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften sind. Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen, falls uns deren Einhaltung infolge von durch uns nicht beherrschbaren Umständen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- pder Energiemangel, Verkehrsstörungen, Brandschäden, Arbeitskampfmaßnahmen o.ä. bei uns oder unserer Zulieferanten nicht möglich ist. Sollte die erwähnten Umstände länger als 4 Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Teillieferungen sind zulässig. Die Mitteilung der Abhol- oder Versandbereitschaft steht der Lieferung gleich. Nimmt der besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt eine Nachfrist zur Abnahme von 10 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz können wir ohne Nachweis des Schadens 15% des kaufpreises fordern die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

5. Versand:

Der Versand der Ware erfolgt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf kosten des Bestellers bzw. Empfängers.

6. Gewährleistung:

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Wir werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich eingeschränkt wurden. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzt angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten, oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Minderung geltemd machen; kommt zwischen uns und dem Besteller eine Einigung über die Höhe der Minderung nicht zustande, ist der Besteller auch berechtigt, Wandlung zu verlangen. Die zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftliche Bestätigung. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermaßige Beanspruchung äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstehen. Für gebrauchte Maschinen, Apparate oder sonstige Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß wir uns in unsere Auftragsbestätigung ausdrücklich zu einer Gewährleistung verpflichtet haben. Eine lt. unserer Auftragsbetätigung übernommene Gewährleistung erfolgt mit der Maßgabe, daß wir den Mangel innerhalb angemessener frist unentgeldlich beseitigen. Wird eine uns zur Mangelbeseitigung gesetzte angemsessene Nachfrist von uns verweigert, kann der Besteller Minderung verlangen. Weitere als in den vorstehenden Bestimmungen angegebene Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, gehen im Rahmen der Gewährleistung anfallende Transportkosten zu dessen Lasten. Die Ansprüche des Bestellers auf Grund einer begründeten Bemängelung verjähren, soweit in unserer Auftragebestätigung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von 6 Monaten ab der Lieferung.

7. Beanstandung, Rücksendungen, Zurückbehaltungsrecht:

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbarer unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 tagen nach Zugang der Ware oder sonstiger Leistunge schriftlich ,itzuteilen; andere Mängel sind uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich bekanntzugeben. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt. Rücksendungen sind nur im vorherigen Einvernehmen mit uns zulässig. Bei begründeter Bemängelung ist der Besteller nur insoweit zur zurückhaltung von Zahlung berechtigt, als der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel steht. Gehört der Vertrag zum Betrieb der Handelsgewerbes des Bestellers, kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten bei einer Mängelrüge über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

8. Sonstige Ansprüche:

Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist, ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand:

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufemann ist, bei allen mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckansprüche, Göppingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Datenspeicherung:

Wir setzen Sie davon in Kenntnis , daß wir ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig - EDV - mäßig speichern und verarbeiten.